Fragen & Antworten
Ich plane ein Projekt oder einen Anlass. Wann muss ich mein Gesuch spätestens einreichen?
Ihr Gesuch muss rechtzeitig vor dem Anlass resp. Projektstart bei uns eingetroffen sein; bitte beachten Sie zusätzlich die Deadlines.
Bekomme ich eine Bestätigung, dass mein Projekt eingereicht und vollständig ist?
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung, aber keine Rückmeldung, ob das Gesuch vollständig ist.
Informieren Sie mich / uns, ob mein / unser Gesuch gutgeheissen oder abgelehnt wurde?
Ja, Sie erhalten auf jeden Fall Bescheid von uns.
Gibt die Stiftung auch Darlehen?
Bitte nehmen Sie direkt mit dem Präsidium des Stiftungsrates Kontakt auf, wenn Sie ein Darlehen wünschen.
Ich habe ein Gesuch eingereicht und bin der Meinung, dass es dem Stiftungszweck entspricht und dass ich alle Kriterien erfülle. Ist es nicht so, dass ich Anspruch auf Unterstützung habe, wenn alles passt?
Nein, es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Vergabung.
Wenn mein Gesuch gutgeheissen wird: wann kann ich mit der Auszahlung des Förderbeitrags rechnen?
Wenn Sie uns dem Gesuch einen Einzahlungsschein beilegen oder im Gesuch oder Begleitbrief eine IBAN-Nummer angeben, erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb von drei Wochen nach der Stiftungsratssitzung.
Ich bin eine Privatperson. Muss ich einen allfälligen Förderbeitrag der Stiftung in meiner Steuererklärung aufführen?
Ja, das müssen Sie.