Voraussetzungen

Gesuche können ausschliesslich von Organisationen und Privatpersonen mit einem engen Bezug zur Stadt Basel und dem schweizerischen Teil der Region eingereicht werden, und zwar über das Online-Portal.

Bitte verzichten Sie darauf, ein Gesuch postalisch oder per Mail einzureichen. Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, wenn das Portal für Sie eine unüberwindbare Hürde darstellt. Wir versuchen dann gerne, Ihnen weiterzuhelfen.

Anforderungen an Ihr Gesuch

Ihr Gesuch muss zwingend Auskunft über die Organisation / Trägerschaft eines Projektes resp. bei Privatpersonen über Ihre persönliche Situation und den Grund Ihres Gesuchs geben. Zu einem vollständigen Gesuch gehören unbedingt der Projektbeschrieb und der Verwendungszweck der Mittel sowie eine transparente Information über die Finanzen (Budget, Finanzierungsplan, letzte Jahresrechnung und eine Liste bereits erfolgter Zu- und Absagen sowie pendenter Anfragen).

Förderkriterien

Für eine Unterstützung in Frage kommen Gesuchstellende und Projekte, die dem Stiftungszweck entsprechen und die obigen Kriterien erfüllen. Bevorzugt werden Gesuche aus dem Bereich Gewerbe.Bei Gesuchen aus dem Bereich Kultur muss mindestens ein Drittel der totalen Kosten durch direkte Erträge (Ticketverkäufe, Kollekten) und Eigenmittel gedeckt werden. Bei kulturellen und sozialen Projekten wird der ehrenamtliche Einsatz von Projektverantwortlichen und Dritten in die Beurteilung einbezogen.Die Leistungen der Stiftung können sowohl an die unmittelbaren Destinatäre als auch an Organisationen und Institutionen ausgerichtet werden, die sich für den Destinatärskreis einsetzen.
Pro Jahr wird nur ein Gesuch der/des gleichen Gesuchstellenden berücksichtigt.

Ausschlusskriterien

Wir unterstützen nicht: 

Projekttypen

  • Stipendien
  • Betriebsbeiträge
  • Publikationen, wenn sie nicht Teil eines durch die Stiftung geförderten Projekts sind.

Gesuchstellende

  • individuelle Personen, Organisationen, die nicht dem Stiftungszweck entsprechen
  • politische und konfessionelle Organisationen und Projekte
  • Grosse Organisationen, die mehrmals jährlich breite Kreise zum Spenden aufrufen (Public Fundraising, Massenmailings)
  • Organisationen, deren Fundraising-Aktivitäten durch Dritte durchgeführt und auf Provisionsbasis entschädigt werden
  • Institutionen des öffentlichen Rechts (Bundes-, Kantons-, Gemeindebehörden)
  • Im Ausland ansässige Organisationen.

    Deadlines

    Der Stiftungsrat tagt vier Mal jährlich. Die Deadlines für das Einreichen eines Gesuchs sind

    • Februar (Sitzung im März)
    • Mai (Sitzung im Juni)
    • August (Sitzung im September)
    • November (Sitzung im Dezember).